Was sollten Sie bei einem Versicherungswechsel beachten?
Bei einem Versicherungswechsel muss uns die Versicherungsbestätigung über den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) elektronisch übermittelt werden. Hierbei ist das genaue Datum des Versicherungsbeginns anzugeben. Das bedeutet, dass Ihr Ansprechpartner bei der Versicherung die Daten zur elektronischen Übermittlung bereitstellen muss.
Die Übermittlung der neuen Versicherungsbestätigung sollte unbedingt noch vor dem Ende Ihres bisherigen Versicherungsvertrages erfolgen. Denn wenn der alte Versicherer uns das Ende des Vertrages meldet, bevor die neue Versicherung vorliegt, müssen wir unverzüglich die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs kostenpflichtig in die Wege leiten. Es gibt dabei keine Rückfragen durch uns.
Diese restriktive - vom Gesetzgeber vorgeschriebene - Verfahrensweise, ist im Interesse von Unfallopfern. Sie dient jedem Verkehrsteilnehmer zum Schutz davor, seinem Geld hinterherlaufen zu müssen, weil ein Fahrzeug unversichert gefahren wurde.
Beachten Sie bitte, dass bei Verträgen zwischen Ihnen und der Versicherung bzw. Ihrem Vertreter auch Nebenvereinbarungen getroffen werden können: z.B. der Agent des Unternehmens übernimmt die Abwicklung mit uns. Verantwortlich nach dem Gesetz bleiben aber Sie. D.h. bei einem möglichen Fehler Ihres Beauftragten wenden wir uns ausschließlich an Sie und Sie wiederum müssten sich dann mit ihm privatrechtlich auseinandersetzen.
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