Der Kreistag als wichtigstes Organ des Landkreises
Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises Landsberg am Lech setzt sich aus dem Landrat Walter Eichner und 60 Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen.
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat bzw. nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbstständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.
Der wichtigste Ausschuss des Landkreises ist der Kreisausschuss. Er entlastet den für die Erledigung vieler Angelegenheiten zu großen und zu selten tagenden Kreistag dadurch, dass er die ihm vom Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt und daneben die Verhandlungsgegenstände des Kreistags vorbereitet bzw. vorberät.
Dem Landrat obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Daneben handelt er als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten. Für diese laufenden Angelegenheiten kann der Kreistag Richtlinien, insbesondere Wertgrenzen, für einzelne Geschäfte aufstellen.
Der Landrat ist ein unmittelbar von den Kreisbürgern für sechs Jahre gewählter kommunaler Wahlbeamter. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreise, führt den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen und ist kraft Gesetzes Leiter des Landratsamtes.
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