Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Landkreis Landsberg am Lech für das Haushaltsjahr 2010 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 91.143.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 87.018.500 EUR
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 4.124.500 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 87.422.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 79.188.200 EUR
und einem Saldo von 8.233.800 EUR
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 7.112.500 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 15.319.900 EUR
und einem Saldo von - 8.207.400 EUR
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.830.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.858.200 EUR
und einem Saldo von - 28.200 EUR
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 1.800 EUR
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreisseniorenheimes Vilgertshofen für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in Erträgen mit 3.115.200 EUR
und in Aufwendungen mit 3.167.200 EUR
und im Vermögensplan
in Einnahmen und Ausgaben mit 106.000 EUR
ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreisseniorenheimes Theresienbad Greifenberg für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in Erträgen mit 4.914.500 EUR
und in Aufwendungen mit 4.917.500 EUR
und im Vermögensplan
in Einnahmen und Ausgaben mit 220.000 EUR
ab.
(4) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Akutkrankenhaus des Landkreises Landsberg am Lech im Klinikum Landsberg am Lech“ für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in Erträgen mit 3.536.928 EUR
und in Aufwendungen mit 3.568.575 EUR
und im Vermögensplan
in Einnahmen und Ausgaben mit 4.155.600 EUR
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsplan (Vermögenshaushalt) wird auf 2.830.000 EUR festgesetzt.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Kreisseniorenheimes Vilgertshofen sind nicht vorgesehen.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Kreisseniorenheimes Theresienbad Greifenberg sind nicht vorgesehen.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens „Akutkrankenhaus des Landkreises Landsberg am Lech im Klinikum Landsberg am Lech“ sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan (Vermögenshaushalt) wird auf 10.644.000 EUR festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Kreisseniorenheimes Vilgertshofen werden nicht festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Kreisseniorenheimes Theresienbad Greifenberg werden nicht festgesetzt.
(4) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens Klinikum Landsberg am Lech werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Das Kreisumlagesoll wird auf 49.907.700 EUR und der Umlagehebesatz einheitlich auf 51,5 v.H. festgesetzt.
(2) Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern, die der Landkreis für den in gemeindefreien Gebieten liegenden Grundbesitz erhebt, werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer für die land- und forst-
wirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) Grundsteuer für die Grundstücke (B) 300 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisseniorenheimes Vilgertshofen wird auf 350.000 EUR festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisseniorenheimes Theresienbad Greifenberg wird auf 650.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2010 in Kraft.
Landsberg am Lech, 17.03.2010
Walter Eichner
Landrat
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